FAQ - Wärmeversorgung in Veitshöchheim

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung möchten wir Sie über eingegangene Rückmeldungen informieren und Klarstellungen schaffen. Nachfolgend beantworten wir einige Fragen, die viele in Veitshöchheim betreffen. Obwohl ursprünglich ein Kontaktformular vorgesehen war, bitten wir Sie, sich bei weiteren Fragen direkt an Hr. Nied (ENERGIE; wenzel.nied(at)die-energie.de) oder Hr. Tüptük (Energieagentur Unterfranken; tueptuek(at)ea-ufr.de) zu wenden. Beachten Sie bitte, dass keine individuelle Heizungsberatung angeboten werden kann. An der Stelle ein Dankeschön für die aktive Teilnahme und konstruktiven Beiträge.

1. Muss ich meine Heizung austauschen?

Nein, es gibt keine generelle Austauschpflicht.

  • Neue Heizungen (ab 2024): Müssen zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
  • Bestandsheizungen: Dürfen weiterlaufen, solange sie funktionieren.
  • Austauschpflichten nur in drei Fällen:
    1. Heizkessel älter als 30 Jahre:
      Betrifft nur Öl-/Gas-Konstanttemperaturkessel (nicht moderne Brennwerttechnik).
    2. Neubau: Erneuerbare Energien sind verpflichtend.
    3. Große Sanierung: Z. B. Austausch von >50 % der Heizungsrohre.
  • Wichtig bei Reparaturen:
    Auch bei Reparaturen muss die Heizung den aktuellen GEG-Vorschriften entsprechen

2. Darf ich noch mit Holz heizen?

Ja, solange Ihre Feuerungsanlage die Emissionsgrenzwerte einhält.

3. Können Vermieter Modernisierungskosten auf mich umlegen?

Ja, bis zu 8 % der Modernisierungskosten dürfen jährlich auf die Miete umgelegt werden, mit einer Kappungsgrenze von 3 €/m² (2 €/m² bei niedriger Miete). Instandhaltungskosten sind davon ausgenommen.

3. Stimmt es, dass Wärmepumpen im Altbau nicht funktionieren?

Nein! Moderne Wärmepumpen funktionieren auch im Altbau – vorausgesetzt:

  • Heizkörper sind für Niedertemperaturen ausgelegt (z. B. Fußbodenheizung).
  • Elektroanschluss ist ausreichend dimensioniert (ggf. Nachrüstung nötig).

Dämmung steigert Effizienz:

Eine energetische Sanierung (z. B. Dach- oder Fassadendämmung) steigert die Effizienz, ist aber nicht zwingend erforderlich.

4. Hat die Kommunale Wärmeplanung Auswirkungen auf die Gebäudeenergiegesetz-Vorgaben?

Nein, das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bleibt unabhängig von der Wärmeplanung.

  • Die 65 %-Erneuerbare-Energien-Pflicht gilt spätestens ab 30. Juni 2028.
  • Kommunen können die Vorgabe vorzeitig umsetzen, sobald die Wärmeplanung beschlossen ist.
  • In der Praxis wird dieser Schritt jedoch oft zurückgestellt.

5. Bleiben die Vorgaben unter der neuen Bundesregierung bestehen?

Es ist wahrscheinlich, dass die Kernregelungen des GEG erhalten bleiben. Anpassungen könnten bei Fristen oder Förderprogrammen erfolgen.

6. Gibt es Förderprogramme zum Heizungstausch?

Ja, z. B.:

  • KfW-Programme (zinsgünstige Kredite).
  • BAFA-Zuschüsse (direkte Förderungen).

7. Wird es ein oder mehrere Wärmenetze in Veitshöchheim geben?

Wärmenetze lohnen sich vor allem in Gebieten mit hoher Wärmedichte (z. B. viele Wohngebäude, Gewerbe oder öffentliche Einrichtungen), geringen Erschließungskosten (vorhandene Infrastruktur oder kostengünstige Verlegung) und lokalen Wärmequellen wie Abwärme, Geothermie oder Großwärmepumpen. Besonders sinnvoll sind sie zudem in Altbaugebieten mit Sanierungsbedarf, wo Einzelheizungen schwer umsetzbar sind.

Für Veitshöchheim wird aktuell im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung geprüft, welche Standorte diese Kriterien erfüllen. Sobald die Planung abgeschlossen ist, werden die festgelegten Gebiete transparent kommuniziert.

Unsere Empfehlung:

Falls kein dringender Heizungstausch ansteht, lohnt es sich, die Ergebnisse der Wärmeplanung abzuwarten. Für eine individuelle Energieberatung nutzen Sie gerne das Angebot des Landkreises Würzburg sowie der Gemeinde Veitshöchheim.