Bauleitplanung

Die Bauleitplanung ist ein wichtiges Planungsinstrumentarium für die ortsplanerische und städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde.

Man unterscheidet zwei Arten von Bauleitplänen:

  • Der Flächennutzungsplan umfasst in der Regel das gesamte Gemeindegebiet, trifft aber als vorbereitender Bauleitplan noch keine allgemein-verbindlichen Festsetzungen.
  • Der Bebauungsplan beschränkt sich auf Teile des Gemeindegebiets und enthält verbindliche Regelungen, wie die Grundstücke genutzt und bebaut werden können.

Den Gemeinden wird die kommunale Planungshoheit verfassungsrechtlich garantiert. Sie können Bauleitpläne in eigener Verantwortung aufstellen.

Im BayernAtlas Bauleitplanung können sich Nutzer*innen über die Bauleitplanverfahren der Städte und Gemeinden Bayerns informieren. Dieser Service ersetzt nicht die Rechtsverbindlichkeit der Originalpläne. Nur der Originalplan enthält die gültige Rechtslage im Sinne des BauGB.

Bauleitpläne Bayern

 

Datenschutz in der Bauleitplanung