Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Veitshöchheim legt großen Wert auf die barrierefreie Nutzbarkeit ihres Angebots für alle Bürgerinnen und Bürger sowie Nutzerinnen und Nutzer. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobile Anwendung im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. 

Rechtsgrundlage für die barrierefreie Gestaltung ist die Bayerische Digitalverordnung (BayDiV) in Verbindung mit der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt unter https://www.gemeinde-veitshoechheim.de.

Diese Erklärung gilt nicht für eingebettete Inhalte von Dritten beziehungsweise für externe Inhalte, die über Schnittstellen übernommen werden. Dazu zählen zum Beispiel Inhalte folgender Angebote:

1) Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Der Internetauftritt ist mit der Bayerische Digitalverordnung (BayDiV) teilweise vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen sind nachfolgend aufgeführt.

2) Nicht barrierefreie Inhalte

  1. Es sind grafische Bedienelemente ohne Alternativtext vorhanden.
  2. Die Alternativtexte von Bedienelementen sind nicht immer aussagekräftig.
  3. Es sind Layoutgrafiken vorhanden, die für Screenreader Nutzer nicht versteckt sind.
  4. Nicht alle Überschriften sind im Code ausgezeichnet.
  5. Die Überschriften und Linktexte sind nicht immer aussagekräftig bzw. mehrfach vorhanden.
  6. Vereinzelt sind Texte und Bedienelemente vorhanden, die kein ausreichendes Kontrastverhältnis aufweisen.
  7. Im Burgermenü gibt es nicht mit der Tastatur bedienbare Elemente.
  8. Bei benutzerdefinierten Einstellungen bezüglich Schrift und Farbe im Firefox-Browser kommt es zu Überlagerungen von Inhalten bzw. werden Bedienelemente und Texte an manchen Stellen nicht mehr korrekt angezeigt.
  9. PDF-Dateien sind noch nicht vollständig in einem barrierefreien Format abrufbar. Aufgrund der Menge der zu aktualisierenden PDFs verweisen wir auf unverhältnismäßige Belastung im Sinn von § 9 (4) BayDiV.

3) Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 24.04.2025 erstellt und zuletzt am 24.04.2025 überprüft.
Die Website wurde durch Selbstbewertung analysiert. Erforderliche Anpassungen an der Webseite werden im Rahmen der laufenden Weiterentwicklungen vorgenommen.

4) Unterstützungen zur Barrierefreiheit

Für eine möglichst barrierearme Verwendung der Webseite bieten wir Ihnen aktuell folgende Unterstützungen:

Es wird ein Drittanbieter-Tool von Eye-Able® eingesetzt, das für die Barrierefreiheit unterstützend eingesetzt werden kann.

Funktionsumfang:

  • Schriftgröße: Vergrößert die Webseite mit einer adaptiven Mischung aus Zoom, Schriftgröße und Zeilenabstand
  • Kontrastmodus: Anpassung der Schrift- und Hintergrundfarben für einen optimalen Kontrast
  • Vorlesen der Webseite: der Screenreader liest die Webseite oder einzelne Inhalte vor. Die Bedienung erfolgt über die Maus oder die Tastatur.
  • Navigation via Tastatur: Navigiere durch die Inhalte der Webseite nur mit der Tastatur.
  • Mauszeiger vergrößern: Ein größerer Mauszeiger wird beim Navigieren auf der Webseite angezeigt.

Eine Übersicht der weiteren Funktionen ist über folgenden Link erreichbar: https://eye-able.com/funktionen/

5) Barrieren melden sowie Informationen zur Barrierefreiheit

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter webadmin.

Ansprechpartner für die barrierefreie Zugänglichkeit ist:
Gemeinde Veitshöchheim
Erwin-Vornberger-Platz 1
97209 Veitshöchheim
E-Mailadresse: webadmin

6) Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen: Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 11 BayDiV

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.htm