Räte & Mandatsträger
Kreisräte vertreten kommunalpolitisch Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Würzburg. Sie werden von den wahlberechtigten Einwohnerinnen und Einwohnern des Landkreises für die Dauer von sechs Jahren gewählt. Als Hauptorgan des Landkreises Würzburg legt der Kreistag die Grundsätze für die Verwaltung fest und entscheidet über die Angelegenheiten des Landkreises, soweit die Kreisräte sie nicht dem Landrat (Vorsitzender) übertragen haben oder dieser kraft Gesetzes zuständig ist. Ausgestattet mit Budgetrecht beschließt der Kreistag den Haushalt des Landkreises Würzburg.
KreisrätInnen aus Veitshöchheim
Der Bezirk - die dritte kommunale Ebene in Bayern
Der Bezirk Unterfranken ist einer von sieben Bezirken in Bayern. Neben den Gemeinden und Landkreisen bzw. kreisfreien Städten bilden die Bezirke die dritte kommunale Ebene.
Oberstes politisches Organ des Bezirks ist der Bezirkstag. Der Bezirk Unterfranken erfüllt Aufgaben, die über die Zuständigkeit oder das Leistungsvermögen der Landkreise bzw. kreisfreien Städte hinausgehen. Er unterhält und unterstützt öffentliche Einrichtungen, die für das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl der Menschen in Unterfranken notwendig sind.