Politik

Kommunalpolitik findet in mehreren Ebenen statt.

Für die Angelegenheiten der Ortsgemeinde ist der Gemeinderat zuständig, an seiner Spitze der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin.

In der zweiten Ebene kümmert sich der Kreistag um die Aufgaben und Zuständigkeiten des Landkreises. Ihm steht der Landrat oder die Landrätin vor. In der dritten Ebene, dem Regierungsbezirk Unterfranken, gibt es für einen Teil der Bezirksangelegenheiten den Bezirkstag. Die staatliche Verwaltung führt die Regierung von Unterfranken aus.

Die nächste Ebene politischer Arbeit ist nicht mehr kommunal: hier geht es um die Angelegenheiten des Landes Bayern, dafür ist der Landtag mit dem Ministerpräsidenten zuständig. Für die Zuständigkeiten der Bundesrepublik mit allen Bundesländern gibt es den Bundestag mit der Bundeskanzlerin oder dem Bundeskanzler. Das weltweit einzige direkt gewählte Gremium mit internationalen Aufgaben und Befugnissen ist das Europäische Parlament.

Gemeinderat, Kreistag, Bezirkstag, Landtag, Bundestag und EU-Parlament: die Besetzung dieser Gremien wird in freien Wahlen von den Bürgerinnen und Bürgern direkt bestimmt, ebenso die Ämter des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin und des Landrats oder der Landrätin. Im Allgemeinen gehören die Politikerinnen und Politiker aller Ebenen einer politischen Richtung und damit meist einer Partei an.