Hochwasser - So können Sie sich schützen
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
auch wenn derzeit aktuell kein Hochwasser ansteht, möchten wir Ihnen einige hilfreiche Tipps zum Selbstschutz an die Hand geben, um für ein eventuell eintretendes Hochwasser gerüstet zu sein. Wenn Sie in einem hochwassergefährdeten Gebiet wohnen, ist es wichtig, rechtzeitig Vorsorgemaßnahmen zu treffen und das Verhalten auf diese Gefahren abzustimmen.
Staat und Kommunen treffen Schutzmaßnahmen und Vorbereitungen, um die Auswirkungen solcher Schadensereignisse zu begrenzen. Daneben kann auch jeder Einzelne durch gezielte Vorbereitungen im Vorfeld Schäden vermeiden oder vermindern.
Beachten Sie dabei immer, dass die Gemeinde Sie nur bis zu einem bestimmten Hochwasserstand (Höhe der Schutzmauer) schützen kann. Unter gewissen Umständen (starker Regen) muss der Hochwasserschutz geöffnet werden.
Überprüfen Sie bitte anhand der nachstehenden Hinweise Ihr Anwesen und treffen Sie vorsorgliche Maßnahmen.
Die Gemeinde Veitshöchheim versucht die Anwohner bei einem drohenden Hochwasser soweit möglich über die Pegelstände und deren Auswirkungen zu informieren, Sie können diese aber auch über die App „Meine Pegel“ auf dem Handy und im Internet unter www.hnd.bayern.de selbst verfolgen.
Bei einer Notsituation wählen Sie den Notruf 112
Um insbesondere die Gefährdung in Wohnbereichen einschätzen zu können, sollten Sie zunächst die für Sie kritische Hochwassermarke abklären. Ab einem Pegelstand von ca. 620 cm kann der Schutz durch die Polderwand nicht mehr gewährleistet werden. Gleiches gilt für die zu erwartenden Grundwasserstände. Generell ist zu beachten, dass die Versorgung mit Strom, Trinkwasser und Lebensmitteln bei Hochwasser und auch nach Ende der unmittelbaren Hochwassergefahr beeinträchtigt oder unterbrochen sein kann. Mit der Beachtung folgender Hinweise können Sie dazu beitragen, sich auf eine Hochwassersituation vorzubereiten bzw. diese besser durchzustehen.
1. Vor dem Hochwasser
Bauvorsorge betreiben
- Hochwassergefährdete Stockwerke und Gebäudeteile angepasst nutzen
- Hochwasserverträgliche Baumaterialien verwenden
- Versorgungseinrichtungen (Heizanlage, Strom, Wasser) unter Berücksichtigung der Hochwassergefahr planen oder umbauen
Vorbereitende Maßnahmen treffen
- Schalbretter, wasserfeste Sperrholzplatten und Silikon zum Abdichten gefährdeter Räume anschaffen
- Heizöltank sichern (Verankerung oder Ballastierung gegen Aufschwimmen) und Tanks verwenden, die für „Wasserdruck von außen“ geeignet sind (vgl. Merkblatt des bayerischen Umweltministeriums, s. u.)
- Absperrmöglichkeiten von Leitungen vorbereiten
- Gefährliche Stoffe oder Chemikalien rechtzeitig auslagern
- Versorgung hilfebedürftiger oder kranker Personen planen (z.B. durch „Evakuierung“ zu Verwandten oder Freunden außerhalb der Gefahrenzone)
- Evakuierung von Tieren planen/vorbereiten
- Im Gefahrenfall können Festnetztelefon und auch Mobilfunknetz ausfallen: Daher mit Nachbarn Not- und Gefahrenzeichen absprechen
- Mit allen Familienmitgliedern die Aufgabenverteilung im Ernstfall absprechen
Im Einzelfall notwendig
- Lebensmittel- und Trinkwasservorrat anlegen
- Netzunabhängiges Radio und ausreichend Reservebatterien sicherstellen
- Netzunabhängige Notbeleuchtung sicherstellen
- Netzunabhängige Kochgelegenheit sicherstellen
- „Ersatztoilette“ planen
- Notgepäck und Sicherung von Dokumenten vorbereiten
2. Wenn sich ein Hochwasser ankündigt
- Aktuelle Wettermeldungen und Hochwassernachrichten und -warnungen über die Rundfunksender, die Videotexttafeln von Fernsehsendern ihres Sendegebietes und ggf. Internet verfolgen
- Gefährdete Gewässer- und Uferbereiche verlassen, Warnungen vor Vorabsenkungen von Talsperren und Stauanlagen und künstlichen Hochwasserwellen beachten
- Ggf. Mitbewohner oder Nachbarn, die gerade nicht vor Ort sind, informieren
- Getroffene Vorsorgemaßnahmen überprüfen und ergänzen
- Wichtige Telefonnummern aktualisieren und griffbereit halten
- Gefährdete Räume leerräumen Gefährdete Türen, Fenster, Abflussöffnungen usw. abdichten
- Heizungen und elektrische Geräte in bedrohten Räumen sichern.
- Hausentwässerungsanlagen und Rückstauklappen im Keller überprüfen (diese sollten Sie regelmäßig mindestens 1 x jährlich prüfen)
3. Während des Hochwassers
Ab jetzt ist das Feuerwehrgerätehaus ständig besetzt und unter Tel.: 0931/97542 erreichbar.
Menschenleben vor Sachwerten
- Menschenrettung geht der Erhaltung von Sachwerten immer vor!
- Keine Rettungsversuche ohne Eigensicherung, rufen Sie Hilfe!
- Bei Gefahr von Überschwemmungen keinesfalls in Keller oder Tiefgaragen gehen!
- Kinder aus dem Überschwemmungsgebiet in Sicherheit bringen!
- Uferbereiche nicht betreten. Hier besteht Unterspülungs- und Abbruchgefahr! Gleiches gilt für überflutete/teilüberflutete Straßen.
- Absperrungen beachten und Anweisungen der Gemeinde und Einsatzkräfte unbedingt Folge leisten!
- Auf Hochwasser führenden Gewässern nicht mit Privatbooten „spazieren“ fahren (Wellenbildung und Gefahr von Hindernissen)
Vorsicht bei Kraftfahrzeugen
- Keine überfluteten Straßen durchfahren! Dringt Wasser in den Motorraum, droht erheblicher Schaden; die Betriebstemperatur eines Katalysators liegt bei rund 700°C, plötzliche Abkühlung kann zum Zerspringen des Keramikkopfes führen.
- Steht das Fahrzeug bis zur Ölwanne oder über die Räder im Wasser, keinesfalls starten, sondern abschleppen lassen und in der Werkstatt überprüfen lassen.
4. Nach dem Hochwasser
- Wasserreste und Schlamm entfernen, Betroffene Räume jedoch erst leer pumpen, wenn das Hochwasser abgeflossen und der Grundwasserspiegel ausreichend gesunken ist (Gefahr durch Auftrieb und Wasserdruck)
- Fußbodenbeläge und Verkleidungen zur Kontrolle entfernen oder öffnen
- Betroffene Bereiche schnellstmöglich trocknen, um Bauschäden, Schimmelpilzbefall oder anderen Schädlingsbefall zu verhindern
- Beschädigte Bausubstanz überprüfen lassen (Statik)
- Vom Hochwasser betroffene elektrische Geräte und Anlagen vor Inbetriebnahme vom Fachmann überprüfen lassen
- Heizöltanks auf Schäden überprüfen
- Feuerwehr verständigen, wenn Schadstoffe (z. B. Pflanzenschutzmittel, Farben, Lacke, Reiniger, Heizöl) freigesetzt wurden. Eigene Maßnahmen (Ölbindemittel) nur in Absprache mit der Feuerwehr vornehmen.
- Räume, in denen gearbeitet wird, gut belüften. Bei freigesetzten Schadstoffen nicht Rauchen und offenes Feuer vermeiden.
- Obst, Gemüse oder Salat aus überschwemmten Gebieten nicht verzehren
- Bei dicken Ölschlammschichten in Gärten oder auf Feldern das Landratsamt bzw. das Amt für Landwirtschaft verständigen
Der Hochwassserschutz-Flyer kann hier heruntergeladen werden: Hochwasserschutz (PDF)