Klima- und Umweltschutzpreis
Richtlinien zur Verleihung des Klima- und Umweltschutzpreises der Gemeinde
Kommunaler Umwelt- und Klimaschutz sind angsichts der globalen Herausforderungen zentrale Aufgaben, denen sich sowohl Politik und Verwaltung als auch die Bürgerinnen und Bürger sowie Vereine und Betriebe in Veitshöchheim stellen müssen.
Die Gemeinde Veitshöchheim will hierbei ihrer eigenen Verantwortung gerecht werden und mit der Vergabe eines Klima-und Umweltschutzpreises bürgerschaftliches Engagement zum Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen und umweltorientiertes, klimafreundliches, nachhaltiges Handeln aktiv fördern und wertschätzen. Ausgezeichnet werden somit Maßnahmen und Aktionen für den Klima- und Umweltschutz im Veitshöchheimer Gemeindegebiet.
Besonders berücksichtigt werden dabei Vorhaben und Projekte, die einen hohen Innovationsgrad aufweisen. Vorhaben, die für sich alleine stehend schon über andere (kommunale) Förderprogramme abgedeckt werden (beispielsweise landwirtschaftliche Blühstreifen, Zisternen, Dach- und Fassadenbegrünung), können jedoch nur dann berücksichtigt werden, wenn sie im Zusammenhang mit weiteren noch nicht geförderten Maßnahmen stehen (beispielsweise die Vernetzung von Blühstreifen durch mehrere Landwirte zu einem zusammenhängenden Verbund).
Der Klima- und Umweltschutzpreis der Gemeinde Veitshöchheim ist mit 5.000 Euro dotiert und wird alle zwei Jahre verliehen. Es können je nach Teilnehmerzahl mehrere Preise mit entsprechend aufgeteilten Preisgeldern verliehen werden. Über die Verleihung und Aufteilung der Preise entscheidet ein Preisgericht (Jury). Der Rechtsweg ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Der Klima- und Umweltschutzpreis kann an jede natürliche oder juristische Person, Handwerks-, Industrie-, Handels- und sonstige Gewerbebetriebe, Personengruppen, Vereinen, Arbeitsgemeinschaften oder Institutionen verliehen werden, die ihren Wohnsitz, Arbeitsort bzw. ihre Geschäftsniederlassung in Veitshöchheim haben. Eine erneute Auszeichnung eines Preisträgers ist möglich.
Themenbereiche
Der Klima- und Umweltschutzpreis der Gemeinde Veitshöchheim ist thematisch ganz bewusst offen gestaltet, um kein Vorhaben in irgendeiner Form auszugrenzen. Zu folgenden Themenbereichen können Bewerbungen für den Preis eingereicht werden - Überschneidungen sind natürlich möglich:
- Natur-, Arten- und Landschaftsschutz
- Klimaschutz
- Nachhaltige Mobilität und Verkehr
- Abfallvermeidung und Abfallverwertung
- Sonstige im Interesse des Klima- und Umweltschutzes stehende Ideen, Maßnahmen und Aktionen
Preisgericht (Jury) und Bewerbungskriterien
Die eingegangenen Bewerbungen und Vorschläge werden einem Preisgericht vorgelegt welche diese prüft, bewertet und darüber abschließend entscheidet, wer welchen Preis erhält. Sollten mehrere Preise vergeben werden, legt das Preisgericht zugleich die Verteilung und Höhe des jeweiligen Preisgeldes fest. Maximal werden 5.000 Euro ausgeschüttet. Folgende Bewertungskriterien werden hierbei berücksichtigt:
- Ökologischer Wirkungsgrad/Nachhaltigkeit: Das Projekt zeigt die bestmögliche Wirksamkeit des ökologischen Handelns. Das Projekt ist zudem möglichst dauerhaft angelegt, denn je dauerhafter die einzelnen Maßnahmen sind, desto nachhaltiger bewirken sie Veränderungen.
- Innovationsgrad/Originalität: Es werden Projekte gewürdigt, die in ihrem Ansatz und in ihrer Umsetzung originell sind.
- Realisierbarkeit/Beispielhaftigkeit: Das Projekt lässt sich z.B. mit überschaubaren finanziellen, materiellen und personellen Mitteln in Theorie und Praxis umsetzen und ist auch von ehrenamtlichem Engagement geprägt. Als beispielhafte Idee ist es auch auf andere Orte übertragbar und regt zudem durch die Art der Umsetzung interessierte Veitshöchheimer:innen zur Nachahmung an.
Bewerbungsverfahren
Die Bewerbung für den Klima- und Umweltschutzpreis ist formlos beim Klimaschutzmanager im Rathaus persönlich, per Post oder per E-Mail einzureichen. Die Bewerbungsfrist wird bekanntgegeben. Die Bewerbungsunterlagen sollen aussagekräftig sein und idealerweise auch eine ausreichende Dokumentation in Form von Bildern enthalten. Zur Orientierung kann beispielsweise die nachfolgende Aufstellung von Fragen dienen:
- Wer bewirbt sich um den Klima- und Umweltschutzpreis? Angaben zur natürlichen oder juristischen Person, zum Handwerks-, Industrie-, Handels- und sonstige Gewerbebetrieb, zur Personengruppe, zum Verein, zur Arbeitsgemeinschaften oder zur Institutionen
- Kurzbeschreibung des Projektes/der Tätigkeit/der Maßnahmen/der Ideen
- Wann begann das Projekt/die Aktivität und wie lange dauert es/sie an?
- Welche Maßnahmen/Arbeiten wurden umgesetzt?
- Waren besondere Schwierigkeiten damit verbunden?
- Welche Erfahrungen haben Sie gemacht, die Sie anderen gerne mitteilen würden?
- Was hat Sie zu dem Projekt/der Aktivität motiviert?
- Welche positiven Auswirkungen können Sie beschreiben? Gibt es möglicherweise Auswirkungen speziell für Veitshöchheim?
Es besteht keine Rechtspflicht, den Klima- und Umweltschutzpreis zu vergeben. Dieser Fall tritt beispielsweise ein, wenn keine Bewerbung eingereicht wurde oder die eingereichten Bewerbungen nach Entscheidung des Preisgerichts einem Preis nicht würdig sind.
Bewerbungsfrist: bis 30. Juni 2024.
Ansprechpartner:
Jan Speth I Klimaschutz
Tel.: (0931) 9802-731
J.Speth(at)veitshoechheim.de