Amtsblatt der Gemeinde Veitshöchheim
Amtliche Bekanntmachungen
Die amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Veitshöchheim erfolgen ausschließlich durch Veröffentlichung im digitalen Amtsblatt. Grundlage hierfür sind die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (Art. 17 Abs. 3 Satz 2 BayDiG, Art. 26 Abs. 2 Satz 1 GO sowie § 1 Abs. 1 BayKommV). Das im jeweiligen Drop-Down Menü eingestellte elektronische PDF ist die amtlich bekannt gemachte Fassung.