Bekanntmachung
Hinweise zur Räum- und Streupflicht in der Gemeinde Veitshöchheim und Einsatzplan für Räum- und Streudienst der Gemeinde
Wie hoffentlich alle Verkehrsteilnehmer, hat sich auch die Gemeinde auf mögliche Vereisungen und Schneefälle eingestellt.
Durch frühzeitige Kontrollen des Straßenzustandes und rechtzeitigen Einsatz der Winterdienstgruppen wird sichergestellt, dass bis zum Beginn des Berufsverkehres die wichtigsten Verkehrsstraßen (gemäß Dringlichkeitsstufe I und II im Einsatzplan) zumindest in den Steigungsstrecken schnee- und eisfrei sind.
Der gesamte Winterdienst wird in „Dringlichkeitsstufen“ abgewickelt. Es wird um Verständnis gebeten, dass Verkehrsflächen vor weniger tangierten gemeindlichen Grundstücken oder innerhalb von Grünflächen, Kinderspielplätzen u. ä. manchmal erst Tage nach Schneefall oder Eisglätte geräumt bzw. bestreut werden können.
Nach der letzten ausführlichen Winterdienstdebatte im Gemeinderat kam das Gremium zu der Feststellung, dass auf Salzstreuungen weiterhin nicht verzichtet werden kann. Die Verwendung von Auftaumitteln stellt einen steten Konflikt zwischen „Rücksichtnahme auf Natur und Umwelt“ einerseits sowie „Verkehrssicherung und Haftung“ andererseits dar. Unser oberstes Gebot ist deshalb ein sparsamer Umgang mit Streusalz und Verwendung nur an wichtigen und hängigen Straßenzügen. Der mancherorts verwendete Streusplitt kann im Gegensatz zu Auftaumitteln die Eisglätte nicht beseitigen. Bei der Ausbringung müssen pro Quadratmeter 150 bis 300 Gramm verwendet werden. Außerdem sind bei Glatteis abstumpfende Mittel ohne Wirkung und werden vom Verkehr weggeschleudert. Splitt ist nur bei geschlossener Schneedecke geeignet.
Der Streudienst ist auch nur auf die Tageszeit und die frühen Abendstunden beschränkt. Für die Nachtstunden besteht keine Streuverpflichtung. Es wird deshalb an das Verantwortungsbewusstsein der Autofahrer appelliert und erwartet, dass die Fahrzeuge auf winterliche Verhältnisse vorbereitet und zumindest Winterreifen montiert werden.
Nach dem Willen des Gemeinderates dürfen die Gehwege grundsätzlich nur mit Sand oder Splitt bestreut werden. Nach der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter ist das Streuen der Gehwege und Gehbahnen mit Streusalz und Asche, mit chemischen Auftaumitteln und sonstigen ätzenden Stoffen auch ausdrücklich verboten.
Ein Ärgernis tritt dabei jedoch immer bei längeren milden Wetterperioden oder im Frühjahr auf, weil der Sand oder Splitt nicht gekehrt oder beseitigt wird. Auch dies stellt eine zusätzliche aber notwendige Verpflichtung für die Anlieger dar.
Auf den Pflasterflächen in der Thüngersheimer Straße, Kirchstraße, Obere und Untere Maingasse, Mühlgasse, Würzburger-, Bahnhof- und Herrnstraße sowie Mainlände ist zur Vermeidung von Bauschäden kein Salz zu streuen. Auch zahlreiche Treppenanlagen im Birkental, Schenkenfeld etc. und die Betonpflasterungen in der Gartensiedlung und im Baugebiet Sandäcker dürfen keinesfalls mit Salz bestreut werden.
Im gesamten Ortsbereich sind etwa 20 Streugutkästen mit dem Aufkleber „Streugut“ aufgestellt. Alle Bewohner sind berechtigt, bei Schnee- oder Eisglätte das Streugut dieser Kästen zum Abstreuen der öffentlichen Straßenflächen zu benutzen. Es ist jedoch untersagt, diese Streumittel für die Gehwege oder Gehbahnen zu verwenden, die satzungsgemäß von den Grundstückseigentümern schnee- und eisfrei zu halten sind.
Der Einsatzplan mit der Reihenfolge der zu räumenden Straßen kann auf der Internetseite der Gemeinde Veitshöchheim oder im Rathaus eingesehen werden.
Veitshöchheim, 25.10.2023
Jürgen Götz
1. Bürgermeister
Weitere Informationen
► Einsatzplan Winterdienst 2023/2024 (mit der Reihenfolge der zu räumenden Straßen) (PDF)
► Hinweis zur Räum- und Streupflicht der Gemeinde Veitshöchheim 2023 Straßenreinhaltung im Winter (Satzung) (PDF)
► Straßenreinhaltung im Winter (Satzung) (PDF)