Bekanntmachung
Hinweis an alle Hundebesitzer
Hiermit weist die Gemeinde Veitshöchheim alle Hundebesitzer darauf hin, dass gemäß § 11 Abs. 3 der gemeindlichen Hundesteuersatzung jeder, der einen über vier Monate alten Hund hält, diesen unverzüglich bei der Gemeinde anmelden muss.
Wir fordern deshalb jeden Hundebesitzer auf, zu überprüfen, ob sein Hund bei der Gemeinde Veitshöchheim gemeldet ist. Dies kann dadurch geschehen, in dem der Hundebesitzer nachprüft, ob er für den Hund eine gültige Hundesteuermarke der Gemeinde Veitshöchheim besitzt bzw. ob im Jahr 2026 die Hundesteuer entrichtet wurde.
Alle Hundebesitzer, bei denen das nicht der Fall ist, werden aufgefordert, Ihrer Anmeldungspflicht unter Angabe des Jahres, in dem der Hund angeschafft wurde, unverzüglich nachzukommen. Der Hund kann im Bürgerbüro der Gemeinde Veitshöchheim angemeldet werden. Das Anmeldeformular kann auch auf der Homepage der Gemeinde Veitshöchheim, www.gemeinde-veitshoechheim.de unter „Formulare online“ heruntergeladen werden.
Desweitern weisen wir darauf hin, dass gemäß § 11 Abs. 2 der steuerpflichtige Hundehalter den Hund unverzüglich bei der Gemeinde abmelden soll, wenn er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, wenn der Hund abhandengekommen oder verstorben ist, oder wenn der Halter aus der Gemeinde weggezogen ist.
Wir bitten alle Hundehalter zu überprüfen, ob er eine entsprechende Abmeldung und Neuanmeldung vorgenommen hat.
Veitshöchheim, den 09.04.2026
Jürgen Götz
1. Bürgermeister
