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Gebührensatzung für die Benutzung des Geisbergbades

15.03.2023

Bekanntmachung

Nachstehend wird die Gebührensatzung über die Benutzung des Geisbergbades in Veitshöchheim, Landkreis Würzburg, vom 15.03.2023 bekannt gemacht.

Gebührensatzung für die Benutzung des Geisbergbades in Veitshöchheim

 

Die Gemeinde Veitshöchheim erlässt aufgrund der Art. 1, 2 und 8 des Kommunalabgaben­gesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993 (GVBl., Seite 264), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2016 (GVBl.S.351) folgende

Gebührensatzung

§ 1 Gebühren

Die Gemeinde erhebt für die Benutzung des Geisbergbades und seiner Einrichtungen Gebühren.

Die allgemeine Gebühr wird durch den Kauf einer Eintrittskarte entrichtet.

Gelöste Eintrittsausweise werden nicht zurückgenommen, Entgelte bzw. Gebühren nicht zurückgezahlt. Für verlorene Eintrittsausweise wird kein Ersatz geleistet.

Bei widerrechtlichem Eintritt in das Geisbergbad, sind die Gebühr des Tages-Eintrittspreises und Verwaltungsgebühren zu entrichten. Die Gemeinde behält sich vor Strafanzeige wegen Leistungserschleichung zu stellen.

Begleitpersonen eines Blinden, sowie Kinder unter 6 Jahren, in Begleitung von Personen über 18 Jahren, haben freien Zutritt.

§ 2 Geltungsdauer der Eintrittskarten

Einzelkarten gelten nur für den Tag des Erwerbes bis zum Verlassen der Badeanstalt. Bei Punktekarten wird jeweils 1 Punkt je Aufenthalt abgebucht und gilt bis zum Verlassen der Badeanstalt. Punktekarten sind entsprechend der erworbenen Kategorie übertragbar. Saison- und Familiensaisonkarten gelten nur bis zum Ende der Badesaison und sind nicht übertragbar.

§ 3 Gebührenschuld

Die Gebührenschuld entsteht bei Betreten des Geisbergbades. Sie ist sofort fällig.

§ 4 Badegebühren

Benutzungsgebühren des Geisbergbades einschl. deren Einrichtungen betragen

1. Einzelkarten

Erwachsene                                                                                         4,00 €

Erwachsene ab 17.00 Uhr                                                                    3,00 €

Erwachsene ermäßigt nach Nr. 10                                                      3,00 €

Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre                                                         2,50 €

Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre ab 17.00 Uhr                                    2,00 €

 

2. 10er-Karte

Erwachsene                                                                                       35,00 €

Erwachsene ermäßigt nach Nr. 10                                                    25,00 €

Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre                                                       20,00 €

Erwachsene ab 17.00 Uhr                                                                  25,00 €

3. 30er-Karte

Erwachsene                                                                                     100,00 €

Erwachsene ermäßigt nach Nr. 10                                                    70,00 €

Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre                                                       55,00 €

Erwachsene ab 17.00 Uhr                                                                  70,00 €

4. Saisonkarte

Erwachsene                                                                                     100,00 €

Erwachsene ermäßigt nach Nr. 10                                                    70,00 €

Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre                                                       55,00 €

5. Familiensaisonkarte

Eltern (bis 2 Erwachsene) und deren Kinder von 6 bis 18 Jahre     195,00 €

Alleinerziehende (1 Erwachsener) und dessen Kinder von 6 bis 18 Jahre   95,00 €

6. Familien-Tageskarte  

Eltern und Großeltern (bis 2 Erwachsene und deren Kinder oder Enkel

von 6 bis 18 Jahre)                                                                              8,00 €

7. Kinder bis zu 6 Jahren frei

8. Schulkassen, Jugendgruppen der Vereine und Organisationen  

Geschlossene Schulklassen
an den Schultagen Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr
einschließlich der Aufsichtspersonen                                    1,50 €

Örtliche Jugendgruppen der Vereine und Organisationen,
zusammen mit ihrem Übungs- bzw. Gruppenleiter für Übungs- bzw.
Gruppenstunden Montag bis Freitag ab 17.00 Uhr                 1,50 €

9. Sonderveranstaltungen  

Für Sonderveranstaltungen oder separate Nutzung der Badeanstalt durch Vereine kann eine abweichende Gebührenregelung getroffen werden.  

10. Ermäßigungen  

Ermäßigte Gebühren haben nachstehend aufgeführte Personenkreise gegen Nachweis zu entrichten:

    1. Schwerbehinderte ab 50%
    2. Leistungsbezug bei Arbeitslosigkeit
    3. Sozialhilfeempfänger
    4. Schüler
    5. Studenten
    6. Auszubildende
    7. Ableistung Bundesfreiwilligendienstes und Freiwilliges Soziales Jahr
    8. Inhaber der Ehrenamtskarte

11. Amtlich bestätigte Begleitpersonen

von Schwerbehinderten und Blinden    mit Vermerk im Behindertenausweis frei

12. Altersgrenze

Hinsichtlich der Altersgrenze ist jeweils das am 01. Mai des laufenden Jahres erreichte Alter maßgebend.  

§ 5 Sonstige Gebühren

  1. Für die Beseitigung von Verunreinigungen
    je nach Art und Verunreinigung                                      ab 60,00 €
  2. Für Ersatzausstellung von Saisonkarten                              10,00 €
  3. Mietgebühren für Ausleihschrank je Saison                        20,00 €
  4. Leihgebühren für Bälle, Tennisschläger u.a. je                      7,50 €
  5. Verwaltungsgebühren bei Missachtung der Badeordnung 60,00 €

§ 6 Inkrafttreten

Die Gebührensatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Veitshöchheim, 15. März 2023

Jürgen Götz,
1. Bürgermeister

â–º  Gebührensatzung für die Benutzung des Geisbergbades in Veitshöchheim (pdf)