Bekanntmachung
Nachstehend wird die Gebührensatzung über die Benutzung des Geisbergbades in Veitshöchheim, Landkreis Würzburg, vom 18.03.2026 bekannt gemacht.
Gebührensatzung für die Benutzung des Geisbergbades in Veitshöchheim
Die Gemeinde Veitshöchheim erlässt aufgrund der Art. 1, 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993 (GVBl., Seite 264), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2016 (GVBl.S.351) folgende
Gebührensatzung
§ 1 Gebühren
Die Gemeinde erhebt für die Benutzung des Geisbergbades und seiner Einrichtungen Gebühren.
Die allgemeine Gebühr wird durch den Kauf einer Eintrittskarte entrichtet.
Gelöste Eintrittsausweise werden nicht zurückgenommen, Entgelte bzw. Gebühren nicht zurückgezahlt. Für verlorene Eintrittsausweise wird kein Ersatz geleistet.
Bei widerrechtlichem Eintritt in das Geisbergbad, sind die Gebühr des Tages-Eintrittspreises und Verwaltungsgebühren zu entrichten. Die Gemeinde behält sich vor Strafanzeige wegen Leistungserschleichung zu stellen.
Begleitpersonen eines Blinden, sowie Kinder unter 6 Jahren, in Begleitung von Personen über 18 Jahren, haben freien Zutritt.
§ 2 Geltungsdauer der Eintrittskarten
Einzelkarten gelten nur für den Tag des Erwerbes bis zum Verlassen der Badeanstalt. Bei Punktekarten wird jeweils 1 Punkt je Aufenthalt abgebucht und gilt bis zum Verlassen der Badeanstalt. Punktekarten sind entsprechend der erworbenen Kategorie übertragbar. Saison- und Familiensaisonkarten gelten nur bis zum Ende der Badesaison und sind nicht übertragbar.
§ 3 Gebührenschuld
Die Gebührenschuld entsteht bei Betreten des Geisbergbades. Sie ist sofort fällig.
§ 4 Badegebühren
Die Benutzungsgebühren des Geisbergbades einschl. deren Einrichtungen betragen
1. Einzelkarten
Erwachsene 4,50 €
Erwachsene ab 17.00 Uhr 3,50 €
Erwachsene ermäßigt nach Nr. 10 3,50 €
Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre 3,00 €
Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre ab 17.00 Uhr 2,50 €
2. 10er-Karte
Erwachsene 40,00 €
Erwachsene ermäßigt nach Nr. 10 30,00 €
Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre 25,00 €
Erwachsene ab 17.00 Uhr 30,00 €
3. 30er-Karte
Erwachsene 110,00 €
Erwachsene ermäßigt nach Nr. 10 85,00 €
Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre 70,00 €
Erwachsene ab 17.00 Uhr 85,00 €
4. Saisonkarte
Erwachsene 125,00 €
Erwachsene ermäßigt nach Nr. 10 95,00 €
Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre 65,00 €
5. Familiensaisonkarte
Eltern (bis 2 Erwachsene) und deren Kinder von 6 bis 18 Jahre 240,00 €
Alleinerziehende (1 Erwachsener) und dessen Kinder von 6 bis 18 Jahre 120,00 €
6. Gruppen-Tageskarte
bis 2 Erwachsene und bis zu 5 Kindern von 6 bis 18 Jahren 14,00 €
7. Kinder bis zu 6 Jahren frei
8. Schulkassen, Jugendgruppen der Vereine und Organisationen
Geschlossene Schulklassen
an den Schultagen Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr
einschließlich der Aufsichtspersonen 2,00 €
Örtliche Jugendgruppen der Vereine und Organisationen,
zusammen mit ihrem Übungs- bzw. Gruppenleiter für Übungs- bzw.
Gruppenstunden Montag bis Freitag ab 17.00 Uhr 2,00 €
9. Sonderveranstaltungen
Für Sonderveranstaltungen oder separate Nutzung der Badeanstalt durch Vereine kann eine abweichende Gebührenregelung getroffen werden.
10. Ermäßigungen
Ermäßigte Gebühren haben nachstehend aufgeführte Personenkreise gegen Nachweis zu entrichten:
- Schwerbehinderte ab 50%
- Leistungsbezug bei Arbeitslosigkeit
- Sozialhilfeempfänger
- Schüler
- Studenten
- Auszubildende
- Ableistung Bundesfreiwilligendienstes und Freiwilliges Soziales Jahr
- Inhaber der Ehrenamtskarte
11. Amtlich bestätigte Begleitpersonen
von Schwerbehinderten und Blinden mit Vermerk im Behindertenausweis frei
12. Altersgrenze
Hinsichtlich der Altersgrenze ist jeweils das am 01. Mai des laufenden Jahres erreichte Alter maßgebend.
§ 5 Sonstige Gebühren
- Für die Beseitigung von Verunreinigungen
je nach Art und Verunreinigung ab 80,00 € - Für Ersatzausstellung von Saisonkarten 15,00 €
- Mietgebühren für Ausleihschrank je Saison 22,50 €
- Leihgebühren für Bälle, Tennisschläger u.a. je 10,00 €
- Verwaltungsgebühren bei Missachtung der Badeordnung 80,00 €
§ 6 Inkrafttreten
Die Gebührensatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Veitshöchheim, 18. März 2026
Jürgen Götz,
1. Bürgermeister
► Gebührensatzung für die Benutzung des Geisbergbades in Veitshöchheim(pdf)
