Amtliche Bekanntmachung der
Gemeindeverwaltung Veitshöchheim
Absolutes Verbot von offenem Feuer im Gesamtgebiet der Gemeindeverwaltung Veitshöchheim
Aufgrund der geänderten Wetterverhältnisse und des daraus resultierenden Sinkens des Waldbrandgefahrenindexes wird das Verbot von offenem Feuer mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Dennoch wird die Bevölkerung auch weiterhin um achtsamen und verantwortungsvollen Umgang mit Feuerstellen gebeten.
Auf das Verbot, dass in einem Wald oder in einer Entfernung von weniger als 100 m kein offenes Licht angezündet oder verwendet werden darf wird besonders hingewiesen (Art. 17 Abs. 2 Nr. 1 BayWaldG).
Wir bitten um ihr Verständnis
