Bekanntmachung
über die Art der Verkündung des vorläufigen Endergebnisses
für die Wahl des ersten Bürgermeisters und des Gemeinderates
in der Gemeinde Veitshöchheim
Nach Art. 19 Abs. 3 Satz 1 GLKrWG und § 90 Abs. 6 GLKrWO verkündet der Wahlleiter nach Feststellung der Ergebnisse für alle Stimmbezirke das vorläufige Wahlergebnis.
Die Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses erfolgt in amtlicher Weise durch Bekanntmachung (Aushang) am Rathaus der Gemeinde Veitshöchheim.
Außerdem werden die Wahlergebnisse auf der Internetseite der Gemeinde Veitshöchheim www.gemeinde-veitshoechheim.de veröffentlicht.
Für den Beginn der Frist nach Art. 47 Abs. 1 Satz 1 GLKrWG ist die Bekanntmachung am Rathaus (Aushang) entscheidend.
Die Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des abschließenden Wahlergebnisses findet statt am Mittwoch, 18. März 2026 um 14 Uhr im Rathaus Veitshöchheim, Sitzungssaal, Erwin-Vornberger-Platz 1, 97209 Veitshöchheim.
Der Wahlausschuss verhandelt, berät und entscheidet in öffentlicher Sitzung, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche Einzelner entgegenstehen (Art. 17 Abs. 2 GLKrWG). In diesen Fällen berät und entscheidet er in nichtöffentlicher Sitzung über den Ausschluss der Öffentlichkeit. Beschlüsse, die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurden, werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.
Sollte eine weitere Sitzung notwendig werden, wird Ort und Zeitpunkt ebenfalls rechtzeitig bekannt gemacht.
Veitshöchheim, 24.02.2026
Martin Markert
Wahlleiter
