Aktuelles

Pressemitteilungen


Pressemitteilung 014/2026
Würzburg, 10.03.2026

Regierung von Unterfranken erlässt Allgemeinverfügung zum Walzen von Grünlandflächen bis zum 1. April 2026

Würzburg (ruf) – Die Regierung von Unterfranken wird auch in diesem Jahr eine Allgemeinverfügung zur Verschiebung des Walzverbotes für Dauergrünland außerhalb von Wiesenbrütergebieten bis einschließlich 1. April 2026 erlassen. Die Allgemeinverfügung gilt für den gesamten Regierungsbezirk Unterfranken.

Nach dem bayerischen Naturschutzrecht gilt ab dem 15. März grundsätzlich das Verbot, Wiesen zu walzen. Das Walzen von Grünland zu Beginn des Frühjahrs dient dazu, dass eine durch Frost abgehobene Grasnarbe wieder Anschluss zum Boden erlangt und die Wurzelbildung angeregt wird. Der Boden darf dabei weder zu nass noch zu trocken sein. Nur dann kann die erwünschte Wirkung erreicht werden, ohne dass Fahrspuren die spätere Nutzung erschweren. Um den regionalen und jahresspezifischen Besonderheiten gerecht zu werden, können die Regierungen durch Allgemeinverfügung einen späteren Zeitpunkt für den Beginn dieses Verbots bestimmen.

Wegen der aktuellen Witterung gestattet die Regierung von Unterfranken das Walzen von Grünlandflächen bis einschließlich 1. April 2026. Zum Schutz von Wiesenbrütern gilt die Erlaubnis des Wiesenwalzens jedoch nicht in den unterfränkischen Wiesenbrütergebieten. 

Die aktuellen Wiesenbrütergebiete können im Portal „FIN-Web“ flächenscharf unter http://fisnatur.bayern.de/webgis eingesehen werden. Eine für diese Einsichtnahme speziell erstellte Kurzanleitung zur Bedienung von „FIN-Web“ kann unter folgender Adresse aufgerufen werden: https://www.lfu.bayern.de/natur/fis_natur/fin_web/index.htm

Landwirte, die beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten als Mehrfachantragsteller registriert sind, können die festgelegten Wiesenbrütergebiete auch in der Feldstückskarte des iBALIS überprüfen.

Die Allgemeinverfügung der Regierung von Unterfranken zum Walzen von Grünlandflächen nach dem 15. März 2026 wird am 12. März 2026 im Amtsblatt der Regierung von Unterfranken bekannt gemacht. 

Den Inhalt dieser Pressemitteilung, eventuell ergänzende Anlagen und Informationen, sowie gegebenenfalls Bilder mit Bildunterschriften können Sie im Internet unter folgendem Link https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/presse/pressemitteilungen/archiv/2026/014/index.html abrufen.

 


 

Pressemitteilung 013/2026
Würzburg, 05.03.2026


5. Unterfränkisches Unternehmerinnen-Frühstück

Würzburg (ruf) – Frauen sind sehr erfolgreich in der Landwirtschaft als Unternehmerinnen tätig. Sie bauen sich mit großem Einsatz und hoher Risikobereitschaft einen Betrieb oder einen Betriebszweig auf. Mit dem Unternehmerinnen-Frühstück bietet die Regierung von Unterfranken unseren landwirtschaftlichen Unternehmerinnen die Möglichkeit zur Vernetzung. Sie erhalten dabei Input und Informationen zu aktuellen Themen und können in angenehmer Atmosphäre netzwerken, Erfahrungen austauschen und Ideen sammeln.

Unser fünftes Unternehmerinnen-Frühstück findet statt am

Mittwoch, 25. März 2026, 09:30 Uhr bis 12.30 Uhr,
Bauernhof Götz, Am Kührasen 1, 97520 Röthlein.

Margit Götz führt den Sonderkulturbetrieb gemeinsam mit ihrem Sohn und ihrem Mann. Neben frischem Spargel, knackigen Gurken und süßen Erdbeeren ist vor allem das hofeigene Eis bei Besuchern sehr beliebt. Mit ihrem gemütlichen Hofcafé hat die Familie Götz eines der beliebtesten Ausflugsziele im Landkreis Schweinfurt geschaffen. Die Teilnehmerinnen können sich auf eine interessante Führung freuen, bei der die Familie Einblicke in ihren Alltag als Direktvermarkter gibt.

Außerdem werden Mitarbeiterinnen aus den vier unterfränkischen Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (ÄELF) deren vielfältiges Angebot vorstellen. Gleichzeitig bietet sich beim gemeinsamen Frühstück im Hofcafé die Gelegenheit, Kontakte in den ÄELF zu knüpfen und sich auszutauschen.

Die ÄELF sind die zentralen Ansprechpartner für das gesamte Themenfeld von Bildung, Beratung, Förderung bis zum Hoheitsvollzug in den Bereichen Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Alle wichtigen Zukunftsthemen wie Gemeinwohlberatung (Gewässerschutz, Wildlebensraum, Tierwohl), Ökologischer Landbau, Unternehmensentwicklung, Diversifizierung, Ernährung und Alltagskompetenzen stehen im Fokus der Arbeit an den ÄELF. Ziel ist es, die Landwirtschaft wieder mehr in die Mitte der Gesellschaft zu rücken.

Eingeladen sind alle unterfränkischen Unternehmerinnen im ländlichen Raum, die einen Betrieb im Bereich Landwirtschaft, Gartenbau oder Weinbau führen oder die ihren Betrieb diversifizieren und sich ein eigenes landwirtschaftliches oder hauswirtschaftliches Standbein geschaffen haben oder sich schaffen wollen.

Die Teilnahme ist kostenlos.

Anmeldung unter: https://www.weiterbildung.bayern.de/index.cfm?seite=veranstaltungsliste&jumpto=48101#sem_48101

Den Inhalt dieser Pressemitteilung, eventuell ergänzende Anlagen und Informationen, sowie gegebenenfalls Bilder mit Bildunterschriften können Sie im Internet unter folgendem Link https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/presse/pressemitteilungen/archiv/2026/013/index.html abrufen.