In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 - 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zur Zeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.
Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben. Die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen finden Sie auszugsweise im Anschluss zu dieser Aufforderung.
Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass das auf der Seite https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/ veröffentliche Formblatt zur Bewerbung verpflichtend ist.
Sie können Ihre Bewerbung bis zum 03. April 2023 schriftlich an die Gemeinde Veitshöchheim, Erwin-Vornberger-Platz 1, 97209 Veitshöchheim senden oder im Bürgerbüro persönlich abgeben:
Ablauf der Schöffenwahl 2023:
Mit Ihrer schriftlichen Bewerbung werden Sie in die Vorschlagslisteliste aufgenommen. Bewerbungsfrist ist der 03. April 2023. Der Gemeinderat wird diese Vorschlagsliste in seiner Sitzung am 18. April 2023 beraten. Im Anschluss wird diese Liste für den Zeitraum einer Woche öffentlich ausgelegt und es können Einsprüche erhoben werden.
Wichtig: Mit der Aufnahme in die Vorschlagsliste ist ein Bewerber noch nicht gewählt!
Anschließend wird die Liste an das Amtsgericht Würzburg geschickt. Das Amtsgericht wählt in einem unabhängigen Wahlausschuss die Haupt- und Ersatzschöffen. Die ausgewählten Schöffen werden schriftlich benachrichtigt. Vorgeschlagene Personen, die bis Ende Dezember 2023 keine Benachrichtigung erhalten haben, müssen davon ausgehen, dass sie nicht gewählt wurden.
Veitshöchheim, 10. Februar 2023
Weitere Unterlagen
► Auszug aus der Schöffenbekanntmachung vom 27. Oktober 2022 (pdf)
► Formular - Bewerbung Schöffe (barrierefrei) (pdf)
► Formular - Bewerbung Schöffe (docx)